(...) Nach meiner rechtlichen Bewertung verstoßen Bürgermeister Olaf Scholz und sein SPD-Senat mit ihrem Beschluss vom 6. März 2012, parallel zur Bundestagswahl im Herbst 2013 einen Volksentscheid über einen Rückkauf der Hamburger Energienetze mit geschätzten Kosten für den Steuerzahler in Höhe von 2,3 Milliarden Euro durchzuführen, gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Hamburgische Verfassung und geltendes Recht: (...)
(...) Während Werbung privater Unternehmen auf dem Gelände von Schulen untersagt ist (Einzelheiten finden Sie in der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen: http://www.hamburg.de/contentblob/69574/data/bbs-richtl-sponsoring-schulen-05-00.pdf ), besteht ein solches Werbeverbot für die Hochschulen und Universitäten in Hamburg nicht. Anders als an Schulen, in denenSchulenn erster Linie minderjährige Kinder und Jugendliche auf Grund der gesetzlichen Schulpflicht aufhalten, sind die Studentinnen und Studenten an den Hamburger Hochschulen und Universitäten ausnahmslos freiwillig und vor allem - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - volljährig und im Besitz der allgemeinen Hochschulreife. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Studierenden Werbung privater Unternehmen als solche erkennen und für sich entscheiden können, in welcher Weise sie damit umgehen. (...)
(...) Im Rahmen der Beratung der Änderung des HVV-Gemeinschaftstarifs in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20. Oktober 2011 wurde von Vertretern der Opposition die weitere Berechtigung des Schnellbuszuschlags in Frage gestellt. (...)
(...) Gleichzeitig sollen die digitalen Dienstleistungen an den Standorten Hamburg, München, Berlin, Köln und Halle ausgebaut werden. Das Aus für die analoge Filmbearbeitung iFilmbearbeitungünchen wird mit der Umstellung von analoger auf digitale Technik begründet. (...)