
Sehr geehrte Frau Baumbach,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 29.11.2007, sehe aber von ihrer Beantwortung ab.
Sehr geehrte Frau Baumbach,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 29.11.2007, sehe aber von ihrer Beantwortung ab.
Sehr geehrter Herr Rutkowski,
(...) Einen Zugriff auf diese Daten von Seiten der Ermittlungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft kann es – wie bisher – nur geben, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat vorliegt und der Zugriff zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Der Richter legt dabei genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. (...)
(...) Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Der Umstand, dass auch bei den öffentlich-rechtlichen Anbietern Spielfilme (Werbungsfrei!), Soap-Operas etc. gezeigt werden, liegt daran, dass sie natürlich für einen möglichst breiten Kreis attraktiv sein wollen und müssen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage vom 29.11.2007. Ich teile Ihre Meinung, daß ein erheblicher Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht. Leider ist dieses Problembewußtsein bei den Staatskanzleien der Länder, die für Rundfunkpolitik zuständig sind, oder bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst noch nicht wirklich erkennbar. (...)