Frage von Marius S. • 13.07.2024
Antwort ausstehend von Volker Wissing FDP
Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zuvor dazu eine Kleine Anfrage „Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting“ (Drucksache 20/10787) in den Deutschen Bundestag eingereicht.
Der aktuelle Sachstand ist, dass die Bundesregierung diesen neuen Gesetzentwurf gerade ausarbeitet. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Verbändeanhörung in wenigen Wochen eingeleitet und der Entwurf dann auch veröffentlicht wird.