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Thomas Röwekamp
CDU
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Frage von Rene F. •

Sehr geehrter Herr Röwekamp, welche Möglichkeiten hat die CDU Fraktion, die sogenannte Steuerklassen-Reform der Ampel zu verhindern? Wie stehen die Chancen?

Sehr geehrter Herr Röwekamp, als Hauptargument dient der Ampel, mehr Frauen in Jobs zu bringen. In diesen Fällen konnten doch bereits jetzt Eheleute das Faktorenverfahren der Steuklasse 4 nutzen? Die Auswirkung auf Arbeitslosen-und Elterngeld sind wahrscheinlich den wenigsten Bürgern bekannt. Die sogenannte Steuerreform wird doch zunächst höhere Steuereinnahmen bewirken, die erst mit dem Jahressteuerausgleich verrechnet werden. In Zeiten unseriöser Haushaltspolitik gehen die Bürger in Vorlage. Kann die Ampel dieses Gesetz denn so einfach durch den Bundestag peitschen? Die Datenlage, auf die sich diese Reform beruft, scheint auch sehr ungenügend zu sein.

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Sehr geehrter Herr F.

vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Juli 2024 den Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 nicht mehr für den Lohnsteuerabzug anzuwenden, stattdessen sollen automatisiert anstelle der Steuerklassen III und V die Steuerklasse IV mit Faktor angewendet werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zuvor dazu eine Kleine Anfrage „Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting“ (Drucksache 20/10787) in den Deutschen Bundestag eingereicht. Bereits in der Anfrage haben wir unsere Sorgen geäußert, dass insbesondere junge Paare und Familien mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V benachteiligt werden könnten, beispielsweise durch eine Kürzung des Elterngeldes oder des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. 

Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 20/10931) auf unsere Anfrage zeigen, dass die Koalition die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/IV und damit die Beschränkung der Wahlmöglichkeiten für die Steuerzahlenden ohne jegliche plausible und faktenbasierte Begründung durchführen will. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen und Angaben vor, wie sich ca. 12 Millionen Paare, die die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug nutzen, auf die Einkommensschichten verteilen und wie viele davon Kinder haben. Die Bundesregierung konnte auch keine Angaben liefern, wie sich die Steuerklassenkombination IV/IV und III/V nach Bundesländern verteilt. Auch zu den Hauptgründen von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Zudem liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, wie viele Steuerpflichtige die Steuerklassen untereinander wechseln, insbesondere vor der Geburt eines Kindes. Während Ende 2023 ca. 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt haben, nutzten lediglich 122.783 Bürger die Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktor kann bereits heute gewählt werden. Wenn aber nur ein Prozent der Betroffenen diese Kombination wählt, kann ein Grund dafür sein, dass diese Steuerklassen schlicht nicht zu der Lebensrealität vieler Familien entsprechen.

Aufgrund dieser Statistik und mangelnder Evidenz, über die die Bundesregierung in dieser Frage verfügt, unserer Sorgen um die Benachteiligung von jungen Paaren und von Familien mit mittlerem Einkommen wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V parlamentarisch kritisch begleiten.

Leider hat auch hier die Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Heft des Handelns in der Hand. Als Union können wir dieses Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nur kritisieren. Ab Herbst 2025 sind wir aber hoffentlich in der Lage, die Finanzpolitik wieder seriös zu gestalten - sofern die Wählerinnen und Wähler uns das Mandat hierzu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Röwekamp

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