Portrait von Katharina Beck
Katharina Beck
Bündnis 90/Die Grünen
99 %
72 / 73 Fragen beantwortet
Frage von Marius S. •

Setzen Sie sich für eine gerechtere und logischere Umsatzbesteuerung von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs ein?

Sehr geehrte Frau Beck,

die Mehrwertsteuersätze auf einige Lebensmittel sind unlogisch. So fallen auf Kuhmilch, Hummer und Trüffel beispielsweise 7 % Mehrwertsteuer an, aber auf Hafermilch, Windeln und Tafelwasser 19 %. Goldbarren und Kunstgemälde sind von der Steuer befreit, während auf Silberbarren 19 % anfallen.

Eine weitere Kuriosität: Werden Kartoffeln im Supermarkt erworben, fallen 7 % Mehrwertsteuer an, bei Süßkartoffeln aber 19 %. Wenn ich jedoch direkt bei derm Bäuer*in einkaufe, fallen unabhängig von der Kartoffelsorte 10,7 % Mehrwertsteuer an. Und Süßkartoffelpommes finden sich dann wieder mit 7 % im Tiefkühlregal wieder.

Volker Wissing hatte bereits 2007 eine kleine Anfrage an die damalige Bundesregierung gestellt (16/4131). Mittlerweile ist er selbst in der Regierung, doch bis heute hat sich nichts getan.

Setzen Sie sich im Finanzausschuss für eine bessere Besteuerung ein, die insbesondere Luxusprodukte stärker besteuert und eine gesunde Ernährung fördert?

MfG M. S.

Portrait von Katharina Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Dass die derzeitigen Mehrwertsteuersätze auf einige Lebensmittel unlogisch sind – da stimme ich Ihnen völlig zu.

Mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz soll die Steuerbelastung beim Kauf lebensnotwendiger Güter aus sozialpolitischen Gründen begrenzt werden. Dies ist der Grundsatz seit Einführung der Umsatzsteuer in ihrer heutigen Form im Jahr 1963. Dementsprechend unterliegen die meisten Lebensmittel (auch pflanzlicher Joghurt, Tofu etc. aber keine Luxuslebensmittel wie Hummer) dem ermäßigten Satz.

Aus der abschließenden Auflistung in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ergibt sich, welche Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Nicht in der Anlage 2 aufgeführte Gegenstände sind somit nicht begünstigt. Der Umsatzsteuersatz richtet sich entsprechend der Anlage 2 zum UStG nach der Einreihung einer Ware in den Zolltarif. In der Anlage ist jeweils nur die betreffende Nummer des Kapitels, der Position oder der Unterposition des Zolltarifs ersichtlich. Fällt ein Gegenstand oder Lebensmittel in ein Kapitel, eine Position oder eine Unterposition des Zolltarifs, auf die in der Anlage 2 UStG verwiesen wird, so unterliegt er automatisch der Steuerermäßigung.

Getränke werden hingegen grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz (dazu gehören auch pflanzliche Milchalternativen) besteuert, mit den prominenten Ausnahmen Leitungswasser, Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75%.

In der Lebensrealität vieler Verbraucherinnen und Verbraucher sind pflanzliche Milchalternativen heute ein alltägliches Grundnahrungsmittel; aktuell entfallen ca. 13% des Milchmarktes auf pflanzliche Alternativen.[2] Demnach sind pflanzliche Milchalternativen weder Luxuslebensmittel noch Getränk, noch signifikant unterschiedlich von tierischer Milch. Die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung ist somit nicht zu rechtfertigen.

Die Regierung hat sich auch im Koalitionsvertrag darauf verständigt, pflanzliche Alternativen zu tierischen Produkten zu stärken. (Kapitel Ernährung, S. 45 des Koalitionsvertrages)

Wir haben als Fraktion Bündnis 90/ Grünen in dieser Legislaturperiode mehrfach Versuche unternommen, zumindest den Mehrwertsteuersatz auf pflanzliche Milchalternativen zu senken; zuletzt im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024. Leider konnte hier keine parlamentarische Mehrheit erzielt werden.

Die Umsatzsteuer ist jedoch nicht der einzige Hebel für eine ökologische Transformation. Die Lebensmittelpreise setzen sich aus den Entstehungskosten, der nachgelagerten Logistik, dem durchschnittlichen Lohnniveau und der Konkurrenz-Situation im Einzelhandel zusammen.

Darüber hinaus gibt es sogenannte externe Effekte (z. B. Energiebedarf, Ausstoß an CO2, Umweltfolgen), die eigentlich in die Berechnung der wahren Kosten eines Lebensmittels einfließen müssten. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die ökologische Transformation im Lebensmittelbereich weiter voranschreitet.

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße

Katharina Beck

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katharina Beck
Katharina Beck
Bündnis 90/Die Grünen