einen Zusammenhang zwischen der Cannabislegalisierung im Allgemeinen und der Mocro-Mafia in NRW im Speziellen habe ich selbst nie hergestellt.
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Der Anspruch einer freiheitlichen Gesellschaft muss deshalb sein, dass Verbraucher auf Grundlage der umfänglichen Informationen selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Dass selbstbestimmt dabei nicht immer gesundheitsbewusst heißt, kann bei Statistiken zum Übergewicht und daraus resultierenden Krankheiten niemand leugnen.
Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass Journalismus als gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung eingetragen wird.
Agroforstsysteme sind wichtig, werden aber noch zu wenig genutzt. Es gilt bürokratische Hemmnisse abzubauen.
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.