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Marco Mohrmann
CDU
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Frage von Michael R. •

kostenübernahme durch die Krankenkassen bei schweren Verlauf von Alopecia Areata (Kreisrunden Haarausfall), in meinem Fall totaler Haarverlust. Sehen Sie eine Möglichkeit um eine bedarfsgerechte Behandlung zu bekommen?

Sehr geehrter Herr Mohrmann, ich habe bereits vor einiger Zeit eine Musterpackung des Medikaments "Olumiant" erhalten. ich könnte Bereits nach 3 Wochen ein deutliches Haarwachstum feststellen.

Ebenso konnte ich in dieser Zeit eine deutliche Verbesserung meiner Psyche feststellen. Aufgrund der Tatsache, daß das Medikament sehr teuer ist und die KK die Kosten nicht übernimmt konnte ich die Therapie nicht beginnen. Zur Zeit bin ich wegen meiner Angststörung und Depressionen welche ihre Ursachen mit dem Auftreten der Krankheit im Kindesalter haben, krankgeschrieben.

So viel ich weiß ist die Herstellung des Medikaments relativ einfach. Allein das Gesetz schützt den Heersteller.

Sehen Sie eine Möglichkeit um eine bedarfsgerechte Behandlung zu bekommen?

Zum Beispiel ein Rabatvertrag der KK mit dem Heersteller oder, daß Menschen wie ich die Möglichkeit bekommen ein kostengünstiges Generika aus Indien oder Bangladesch zu bekommen?

mit freundlichen Grüßen

Michael R.

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Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage ist sehr speziell und außerhalb des politischen Fachgebietes von Herrn Dr. Mohrmann. Nichts desto trotz wollen wir versuchen Ihre Frage sachgerecht zu beantworten. Daher haben wir Ihre Frage an die zuständigen Experten weitergeleitet. Sobald wir dort eine Antwort erhalten, werden wir Ihnen umgehend antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Mohrmann

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Sehr geehrter Herr R.

 
vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de. Als Landtagsabgeordneter freue ich mich immer über interessierte Bürger und beantworte gerne Ihre Fragen. 

Als Landwirtschaftspolitiker liegt meine Expertise nicht in der Gesundheitspolitik. Daher habe ich mir erlaubt, um Ihnen möglichst fundiert antworten zu können, unsere Experten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Sache anzusprechen. 

Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden. Es gibt derzeit weder im Bundestag noch in der Bundesregierung Bestrebungen, daran etwas zu ändern. In Sachen Kostenübernahme von Medikamenten regelt die Politik nur die großen Linien. 

Spezifische Fragen wie diese werden den Fachleuten im System - z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss – überlassen, die das naturgemäß auch viel besser beurteilen können. Ansonsten könnte es zu einem Überbietungswettbewerb bei der Ausweitung der Erstattungsleistungen kommen, den wir schon aus anderen Bereichen des Sozialsystems kennen. 

Auch wenn dies sicherlich für Sie eine unbefriedigende Nachricht ist, wünsche ich Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. 

Mit freundlichem Gruß 
 

Ihr Marco Mohrmann

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