Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Cem E. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024 Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Frage von Ralf P. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024 Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Frage von Murat K. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024 Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Frage von Christoph H. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 08.02.2024 Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Frage von Victoriia M. • 24.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024 Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Frage von Gautham S. • 24.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024 Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.