Besteht die Gefahr einer Verfassungsklage? Höre, dass man noch schnell eine BBG beantragen sollte, damit man in so einem Fall Rechtsicherheit für die Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft hat?
Vielen Dank für Ihre herausragende Kommunikation! Das ist echte Bürgernähe!
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden in der Sachverständigenanhörung in Bezug auf fehlende Einbürgerungsmöglichkeiten für grundrechtlich geschützte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen geäußert - ein Aspekt, der durch den stärkeren Verweis auf die Ermessenseinbürgerung für diese Gruppen im parlamentarischen Verfahren noch adressiert wurde. Ich gehe also nicht davon aus, dass für das Gesetz auf dem Klageweg Gefahren bestehen.
Und vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Es ist mir auf jeden Fall ein Anliegen, wo möglich Transparenz über politische Entscheidungen herzustellen - gerade bei einem Gesetz wie dem Staatsangehörigkeitsgesetz, wo Menschen teils seit Jahrzehnten warten und eine entsprechend berechtigte Erwartungshaltung und teils auch Unsicherheit herrscht.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir