Wie kann ich die Deutsche Staatsangehoerigkeit zurueck bekommen wenn ich vor dem neuen Gesetz eine andere angenommen habe?
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine andere Staatsbuergerschaft (Kanada) angenommen. Demnach sollte ich theoretisch die Deutsche verloren haben. Ich wusste damals aber schon dass an diesem Gesetz gearbeitet wird und dachte dass ich die Deutsche wohl einfach wiederbekommen kann. Wie funktioniert das nach dem neuen Gesetz? Muss ich ueberhaupt etwas tun wenn ich den deutschen Pass noch habe? Koennte ich einfach warten bis der verlaengert werden muss und dann angeben dass ich die Kanadische schon habe?
Danke!
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt. Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen13/01-Informationen_E13/01_02_Erm13_Wie_geht_es/02_02_Erm13_Anleitung_node.html
Ob die Niederlegung Ihrer Staatsangehörigkeit während des Einbürgerungsverfahrens in Kanada wirksam geworden ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich in dieser Frage anwaltlich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir