Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
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Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
An diesem Vorhaben halten wir weiterhin fest. Wann genau die Umsetzung schließlich erfolgen wird, lässt sich allerdings noch nicht sagen.
Die FDP möchte das Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren, damit mehr Menschen eingebürgert werden können, die einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen leisten
Sowohl heute wie in Zukunft soll die sogenannte Ermessenseinbürgerung es ermöglichen, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch Menschen einzubürgern, die von staatlichen Leistungen leben
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu wenden, die Ihnen Ihre Frage detailliert beantworten können