Ist es richtig, dass die FDP plant Menschen die auf Grund von Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beziehen permanent von der Einbürgerung auszuschließen?
Sind hiervon auch Menschen betroffen, die auf Grund eines Arbeitsunfalles in Deutschland nicht mehr arbeiten können? Inwiefern ist dieser Vorstoß der FDP mit dem Diskriminierungsverbot bzgl. Behinderung im Grundgesetz vereinbar?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich besonders gut integriert sind. Konkret sollte, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erwerben will,
1) wirtschaftlich für den eigenen Unterhalt und der Unterhalt seiner Familie selbst aufkommen können oder in Vollzeit erwerbstätig sein,
2) nicht straffällig geworden sein und sich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennen und
3) sprachlich das Sprachniveau B1 erfüllen, wobei es bei den Angehörigen der so genannten Gastarbeitergeneration ausreichen soll wenn sie sich im Alltag mündlich gut verständlich machen können.
Damit wollen wir eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und Migration in die Sozialsysteme einschränken.
Sowohl heute wie in Zukunft soll die sogenannte Ermessenseinbürgerung es jedoch ermöglichen, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch Menschen einzubürgern, die von staatlichen Leistungen leben. Damit machen wir unser Staatsangehörigkeitsrecht fit für ein Migrationssystem der Zukunft und verhindern Diskriminierung und soziale Härten.