Wann ist mit einer verkürzten Frist zum leichteren Erwerb der Niederlassungserlaubnis zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Wiese,
ist vorgesehen dass parallel zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts die Erleichterungen bei der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis erfolgen? Ich hatte eine 3-jährige Ausbildungsduldung und nach erfolgreich bestandener Prüfung einen 19d abs1 (Aufenthalt für qualifizierte Geduldete) für 3 Jahre, nach der Prüfung hat mich meine Firma übernommen und seitdem arbeite ich ununterbrochen.Leider wird Ausbildungszeit nicht gezählt, weil es um Duldung und nicht um Aufenthalt handelt, was wirklich unfair ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Erwerb der Niederlassungserlaubnis. Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes befinden sich aktuell noch in der frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Aus diesem Grund kann ich hierzu noch keine genauen Aussagen treffen – auch nicht, ob die Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz hiervon berücksichtigt ist. Im Laufe des kommenden Prozesses können sich schließlich noch einige Änderungen ergeben.
Im Koalitionsvertrag haben wir mit unseren Ampel-Koalitionspartnern aber festgeschrieben, dass eine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erworben werden kann. An diesem Vorhaben halten wir auch weiterhin fest. Wann genau und mit welchem Gesetzesvorhaben die Umsetzung schließlich erfolgen wird, lässt sich allerdings noch nicht sagen. Daher muss ich Sie leider an dieser Stelle vertrösten und weiterhin um Geduld bitten.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese