(...) Diese reaktionäre und restriktive Tendenz wurde unter Federführung der EU auf viele osteuropäischen Staaten ausgeweitet. Noch weiter ging man in Griechenland, wo das Troika-Diktat auch alle Streiks um Lohnforderungen für illegal erklärt hat. (...)
(...) Dieses Urteil gegen die Stahlarbeiter zeigt klar, wie heute mit Menschen umgegangen wird, die für ihre Rechte, gerechte Löhne und die Lebensgrundlage ihrer Familien kämpfen. Das Urteil zeigt auch, wie sehr das in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Streikrecht mittlerweile ausgehöhlt wird, um die unsoziale marktliberale Kürzungspolitik mit aller Gewalt durchzusetzen. Für die Betroffenen bedeutet es, sofort entlassen zu werden, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine Krankenversicherung zu haben. (...)
(...) Zu Frage 2: In Artikel 28 der „Europäischen Charta der Grundrechte“ ist das Recht auf Streik verankert. Die Charta ist verpflichtend ist für alle 28 Mitgliedsstaaten und deren Erfüllung Voraussetzung für zukünftige Beitrittskandidaten. (...)