Frage an Renate Sommer von Karin H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Frage 1: Was halten sie von dem Urteil gegen 24 griechische Stahlarbeiter, die am 9.4. in Athen für ihren neunmonatigen Streik vor zwei Jahren mit bis zu 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden sind?
Frage 2: Was stehen sie zu der Forderung nach einem vollständigen gesetzlichen Streikrecht in Europa und was halten sie von den Plänen verschiedener Regierungen, das Streikrecht einzuschränken?
Sehr geehrte Frau Herborn,
auf Ihre beiden Fragen kann ich Ihnen folgendes antworten:
Zu Frage 1: Das Urteil ist ohne Frage ein schwerer Schlag für die betroffenen Stahlarbeiter in Griechenland. Doch ich gehe davon aus, dass das Urteil im Anschluss an ein faires und rechtstaatliches Verfahren zustande gekommen ist. Dieses Grundrecht ist in Art. 6 der Europäischen Menschrechtskonvention niedergelegt, die Griechenland ebenfalls unterzeichnet hat.
Zu Frage 2: In Artikel 28 der „Europäischen Charta der Grundrechte“ ist das Recht auf Streik verankert. Die Charta ist verpflichtend ist für alle 28 Mitgliedsstaaten und deren Erfüllung Voraussetzung für zukünftige Beitrittskandidaten. Die Europäische Kommission wollte mit der sogenannten „Monti-II-Verordnung“ das Verhältnis zwischen kollektiven Kampfmaßnahmen – insbesondere Streiks – einerseits und den wirtschaftlichen Marktfreiheiten des Binnenmarktes andererseits klären. Dies wurde jedoch sowohl von den EU-Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament aufgrund von Subsidiaritätsbedenken - die Sozialgesetzgebung ist nämlich nach wie vor in nationalen Händen - abgelehnt, so dass der Vorschlag Ende 2012 zurückgezogen wurde. Seitdem gab es in der Hinsicht keinen neuen Anlauf. In Deutschland ist das Streikrecht in Artikel 9 des Grundgesetzes verankert. Wie wir in der jüngsten Vergangenheit sehen konnten, können Arbeitskämpfe aber durchaus einen unverhältnismäßig großen volks- und betriebswirtschaftlichen Schaden anrichten und dadurch auch Arbeitsplätze gefährden. Dennoch handelt es sich bei den von Ihnen erwähnten Planungen, das Streikrecht aus diesen Gründen einzuschränken, lediglich um einen Vorschlag, der im Lichte des jüngsten Lufthansa Pilotenstreiks zu sehen ist. Bislang sind keine Initiativen in der Hinsicht geplant.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Renate Sommer, MdEP