(...) Die Frage, ob es sich beim Handelsabkommen mit Japan um ein gemischtes Abkommen handelt, das von den Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss, ist eine juristische, die damit auch der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten muss. In jedem Fall, auch bei Abkommen, die "nur" vom Europäischen Parlament, der direkt gewählten Vertretung der Bürger Europas, und den demokratische gewählten Regierungen der Mitgliedsstaaten abgesegnet werden muss, ist die demokratische Legitimation der europäischen Handelspolitik sichergestellt. (...)
(...) Mit dem EU Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet werden. Ausgenommen davon ist unter anderem der breit gefasste Bereich der Daseinsvorsorge, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. (...)
(...) Wir haben als zuständiger Ausschuss das EU-Japan Economic Partnership Agreement (JEEPA) von der Kommission zur Ratifizierung übermittelt bekommen. Deswegen prüfen wir derzeit, ob dieses Abkommen unseren Ansprüchen genügt und falls nein, ob durch Nachbesserungen eventuelle Defizite 'geheilt' werden können. Vom Ergebnis dieser Prüfung ist abhängig, ob ich dem Abkommen zustimmen werde oder nicht. (...)
(...) Abgeordnete, die sich enthalten, geben lediglich zu Protokoll, dass sie nicht abstimmen möchten. (...) Eine absolute Mehrheit der im Parlament vertretenen Abgeordneten und mehr als zwei Drittel der an der Abstimmung teilnehmenden Abgeordneten haben für die Eröffnung des Verfahrens gestimmt. (...)