Frage an Bernd Lange von Matthias G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bei der Abstimmung über Ungarn würde die Zweidrittelmehrheit nur erreicht, weil die Enthaltungen nicht mitgezählt wurden.
Ich habe gelesen, dass diese Regel, die Enthaltungen nicht zu zählen, erst kurz vorher beschlossen wurde.
Stimmt das?
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Abgeordnete, die sich enthalten, geben lediglich zu Protokoll, dass sie nicht abstimmen möchten. Dies ist in der Geschäftsordnung eindeutig geregelt und im Europäischen Parlament seit jeher Praxis. Eine absolute Mehrheit der im Parlament vertretenen Abgeordneten und mehr als zwei Drittel der an der Abstimmung teilnehmenden Abgeordneten haben für die Eröffnung des Verfahrens gestimmt. Der Beschluss ist rechtmäßig.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange