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Frage von Dr. Alexander H. •

Frage an Joachim Schuster von Dr. Alexander H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,

Ihnen als Mitglied des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) stellen sich einige Fragen aus Sorge über das bald zu behandelnde Abkommen Jefta (vergl. http://www.greenteam-schwabenpower.de/freihandelsabkommen.html ), die aber für alle entspr. Abkommen relevant sind:

- Ist es für Sie ein WIderspruch zwischen Jefta und Pariser Klimaschutzabkommen, wenn Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in Jefta nur dann zulässig sind, wenn dadurch der Handel "nicht eingeschränkt" und die Vertragspartner "nicht diskriminiert" werden - angesichts der zu erwartenden Steigerung des internationalen Transportvolumens von Waren und der damit nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ja wohl einhergehenden Regulierungsnotwendigkeiten? Wenn ja, wie wäre er aufzulosen? Sollte aus Ihrer Sicht das Pariser Abkommen ungültig sein / aufgekündigt werden?
- Teilen Sie die Auffassung, in jedem Fall noch die Entscheidung des dt. Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zu CETA abzuwarten? Es steht ja in Frage, ob die analog in Jefta vorgesehenen Regulierungsausschüsse mit dt. oder auch Recht aus anderen EU-Staaten überhaupt vereinbar sind, da sie vorbei an den nationalen Parlamenten Entscheidungen treffen können sollen. Wenn nein, bitte ausführlich begründen.
- Auch kann Jefta, das mittels "regulatorischer Kooperation" in die nationale Souveränität und damit in die Gesetzgebungskompetenz von Staaten eingreift, nicht allein in die Zuständigkeit der EU fallen, sondern muss als sog. "gemischtes Abkommen" behandelt werden. Sehen Sie dies ebenso? Dann, hoffe ich, stimmen Sie sich entsprechend auch ab? Wie ist Ihre Position hierzu?
- Leider ist in Jefta trotz anderslautender Behauptungen der Kommission die Abwasserentsorgung zur Privatisierung freigegeben und auch das Wasser nicht in dem Maß vor Privatisierung geschützt wie selbst noch bei CETA. Widerspricht ein Vertrag, der so tief in die kommunale Daseinsvorsorge eingreift, nicht der Subsidiarität in der EU?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinrich,

Wir haben als zuständiger Ausschuss das EU-Japan Economic Partnership Agreement (JEEPA) von der Kommission zur Ratifizierung übermittelt bekommen. Deswegen prüfen wir derzeit, ob dieses Abkommen unseren Ansprüchen genügt und falls nein, ob durch Nachbesserungen eventuelle Defizite 'geheilt' werden können. Vom Ergebnis dieser Prüfung ist abhängig, ob ich dem Abkommen zustimmen werde oder nicht.

Zu ihren Fragen im Einzelnen:
* Für mich ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen von hoher Bedeutung. Deswegen lege ich, wie auch meine KollegInnen aus der sozialdemokratischen Fraktion großen Wert darauf, dass in den Bestimmungen der Handelsabkommen entsprechende Passagen aufgenommen sind. Das JEEPA enthält ein entsprechendes Nachhaltigkeitskapitel. Es bleibt im Detail zu prüfen, inwieweit dieses Kapitel inhaltlich hinreichend ist. Eins hat eine erste Prüfung aber schon gezeigt. Die Bestimmungen zur Durchsetzung des Nachhaltigkeitskapitels beruhen weitgehend auf freiwilligen Verfahren. Hier sind im Verlauf der Ratifizierung auf jeden Fall Verbesserungen erforderlich, denn Nachhaltigkeitsbestimmungen, die nicht durchsetzbar sind, wenn sie verletzt werden, machen wenig Sinn.

* Die Handelspolitik liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU. Die Bestimmungen zur Kooperation in Regulierungsfragen sind rein freiwillig. Die möglichen Ergebnisse der Gespräche in den entsprechenden Gremien haben nur den Charakter von Empfehlungen. Sollte in der EU die Auffassung bestehen, dass derartige Empfehlungen umgesetzt werden sollen, ist dies nur auf dem Weg der ordentlichen Gesetzgebungsverfahren möglich. Besteht diese Auffassung nicht, begründet das Abkommen keinerlei Zwänge, den Empfehlungen zu folgen. Von daher bestehen für mich keine Zweifel, dass die Regulierungsausschüsse rechtmäßig sind. Somit sehe ich auch keine Notwendigkeit, weitere Gerichtsbeschlüsse in dieser Hinsicht abzuwarten. Und da die Gesetzgebungskompetenzen der EU wie der Mitgliedstaaten vollumfänglich erhalten bleiben, sehe ich hierin auch keinen Grund, gegen JEEPA zu stimmen.

* Auch die Abwasserentsorgung bleibt durch JEEPA weiter geschützt. Es besteht keinerlei Zwang zur Privatisierung oder Zulassung privater Unternehmen in diesem Bereich. Sollte der Bereich schon privatisiert sein, besteht auch weiter die Möglichkeit, den Bereich zu rekommunalisieren und wieder vollständig in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung zu überführen. Das ergibt sich aus Annex II, Vorbehalt 1 des Abkommen (horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Darunter fallen auch Umweltdienstleistungen, die entsprechend den Regeln der UN die gesamte Wasserwirtschaft umfassen, also auch die Behandlung von Abwasser.) Da der Schutz auch der Abwasseraufbereitung gewährleistet ist, sehe ich hier auch keine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster