(...) Grundsätzlich stehe ich dazu, dass wir in bestimmten Fällen und in bestimmten Ländern nicht nur einen Investitionsschutz brauchen, sondern dieser auch vor Schiedsgerichten eingeklagt werden können muss. Gleichzeitig vertrete ich jedoch die Meinung, dass wir in dem Handelsabkommen mit den USA keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS) benötigen. Sowohl bei den USA als auch bei den Ländern der Europäischen Union handelt es sich um Staaten, deren Rechtssysteme auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit beruhen. (...)
(...) Ich habe dieser Entschließung zugestimmt, da das Europäische Parlament sich dafür ausgesprochen hat, dass eine Absenkung von Standards nicht zustimmungswürdig ist. Das Europäische Parlament muss jedem internationalen Abkommen, wie auch dem TTIP, zustimmen. Daher ist es für die Europäische Kommission unerlässlich, die Position des Europäischen Parlaments bereits in allen Phasen der Verhandlungen zu berücksichtigen. (...)
Sehr geehrter Herr A.,
(...) ich hätte mir gewünscht, dass der ursprüngliche Änderungsantrag (AM27) zu ISDS, angenommen worden wäre und damit den Schiedsstellen für Investitionsstreitigkeiten eine komplette Absage erteilt worden wäre. Da mir die Kompromissformulierung nicht weit genug ging, habe ich am Ende auch gegen die Resolution gestimmt. Wir brauchen keine Paralleljustiz, weder private noch öffentliche Schiedsmechanismen, um die Investitionen von Unternehmen zu schützen und ihre Gewinninteressen abzusichern. (...)