(...) Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist. (...)
Sehr geehrter Herr M.,
(...) an mich als Politiker werden sehr viele Anfragen gerichtet. Aus Zeitgründen bin ich leider nicht in der Lage, zu allen Fragen umfassende Antworten zu geben. (...)
(...) Artikel 50 (Absatz 3) EUV regelt das Verfahren zur notwendigen Neugestaltung der Beziehungen zwischen der EU und einem austrittswilligen Mitgliedstaat folgendermaßen: „Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.“ Bis zu dem in Artikel 50(3) EUV genannten Zeitpunkt bleiben daher die Rechte und Pflichten des austrittswilligen Mitgliedstaates grundsätzlich aufrecht. Dementsprechend kommt es insoweit auch nicht zum selbsttätigen Erlöschen der Mandate von Abgeordneten, die im Vereinigten Königreich anlässlich der letzten Europawahlen ins Europäische Parlament gewählt wurden. (...)