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Frage von Bernd H. •

Frage an Martin Schulz von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz,

mit welchen Auswirkungen bezüglich der Akzeptanz der Institution EU in der Bevölkerung rechnen Sie, angesichts der Art der Entscheidungsfindung in puncto CETA und Glyphosat?

Mit freundlichen Grüßen

B. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Präsident des Europaparlaments setze ich mich nachdrücklich für transparente und demokratisch legitimierte politische Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene ein.

In Bezug auf die von Ihnen erwähnten Beispiele möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Im Anschluss an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. April 2016 zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat legte die Kommission einen abgeänderten Vorschlag vor. Über diesen Vorschlag stimmten Vertreter der Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologie-Verfahrens im zuständigen Ausschuss ab. Aufgrund zahlreicher Enthaltungen kam weder eine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag noch eine Mehrheit gegen den Vorschlag zustande, sodass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ende Juni einen Beschluss zur zeitlich begrenzten Verlängerung der Zulassung von Glyphosat fasste. Gleichzeitig legte sie den Mitgliedstaaten einen Vorschlag mit konkreten Empfehlungen zur Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat vor, dem die Vertreter der EU-Staaten im zuständigen Ausschuss mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit am 11. Juli zustimmten.

Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist.

Internationale Handelsabkommen mit Drittstaaten werden immer von der Kommission im Auftrag und im Namen der EU verhandelt, da Handelsfragen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. Das betrifft auch das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA).

Um eine baldige Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens EU-Kanada zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission beschlossen, das CETA als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen. Sobald EU-Rat und EU-Parlament grünes Licht gegeben haben, kann das Abkommen bis zur endgültigen Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten vorläufig angewandt werden. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist der Abschluss des Abkommens durch die EU – im Wege eines Ratsbeschlusses mit Zustimmung des Europäischen Parlaments – sowie durch alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz
Präsident des Europäischen Parlaments