(...) Aber eins ganz deutlich: nach allem, was ich bisher gelesen habe lautet meine Antwort auf ihre Frage ja, es erschließt sich mir nicht, warum Frauen / Eltern, die unverschuldet eine späte Tot- bzw. Fehlgeburt erleiden, zusätzliche Pflegeversicherung bezahlen sollen, obwohl der Willen ein Kind zu bekommen erkennbar vorhanden war. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vorteil "kinderloser Versicherter" in der sozialen Pflegeversicherung beitragsrechtlich kompensiert werden muss. Deshalb wurden vom Gesetzgeber Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Dabei wurde nicht darauf abgestellt, weshalb jemand Kinder oder keine Kinder hat. (...)
(...) eine Ungleichbehandlung dieser Fälle ist nur gerechtfertigt, wenn sie nicht als (im Wesentlichen) gleich einzuschätzen sind. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Art 3 GG vor. (...)
(...) Auch halte ich die Höhe der Vergütung für angemessen, betrachtet man doch die hohe Arbeitsbelastung eines MdB. Um ordentliche Arbeit zu machen, sollte man entsprechend vergütet werden, trägt man doch eine sehr hohe Verantwortung für die Republik. (...)
(...) Um den ÖPNV vor allem in Metropolen wie hier in Berlin besser und gerechter zu gestalten, ist nicht nur der Senat, sondern auch der Bund gefordert. Mit dem „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ fordern wir, dass der Bund jährlich eine Milliarde Euro bereitstellt, um die Infrastruktur des ÖPNV nachhaltig zu sanieren und zeitgemäß aus- oder neuzubauen. (...)
(...) Das heute gewährte Elterngeld hält die ÖDP für unsozial, weil es sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und beispielsweise Mütter, die aufgrund weiterer Kinder, Hartz-IV oder eines Studiums mit dem Mindestsatz abspeist. Das Betreuungsgeld zielt in eine ähnliche Richtung. (...)