Frage an Wiebke Esdar von Karin V. bezüglich Frauen
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Frauen, die lediglich eine Totgeburt bzw. späte Fehlgeburt hatten, genauso wenig Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen, wie Frauen, deren Kinder im Geburtskanal noch gelebt und dann verstorben sind?
Sind Sie auch der Meinung, dass das neue Gesetz gegen Art. 2 des Grundgesetzes verstößt?
Sehr geehrte Frau Veltheim,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen auch danken, dass Sie mich auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Ich gebe zu, dass ich mich damit vorher nicht beschäftigt hatte. Nur durch Ihre Anfrage und leider durch eine nicht überlebensfähige Geburt im Freundeskreis im letzten Jahr bin ich mit der Thematik näher in Berührung gekommen. Ich habe miterleben können, wie sehr es Frauen und Paare trifft, wenn sie eine solch schlimme Erfahrung machen müssen, nur ansatzweise ist man als Außenstehende in der Lage das nachzuempfinden.
Ich habe mich nun in die rechtliche Materie etwas eingelesen und auch eine – wie ich finde – gute Petition im Bundestag dazu entdeckt. Gestatten Sie mir ehrlich zu sagen, dass ich mir noch kein abschließendes juristisches Bild machen konnte, ich möchte mich diesbezüglich noch mit entsprechenden FachpolitikerInnen austauschen. Aber eins ganz deutlich: nach allem, was ich bisher gelesen habe lautet meine Antwort auf ihre Frage ja, es erschließt sich mir nicht, warum Frauen / Eltern, die unverschuldet eine späte Tot- bzw. Fehlgeburt erleiden, zusätzliche Pflegeversicherung bezahlen sollen, obwohl der Willen ein Kind zu bekommen erkennbar vorhanden war.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar