Frage an Britta Haßelmann von Karin V. bezüglich Frauen
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Frauen, die lediglich eine Totgeburt bzw. späte Fehlgeburt hatten, genauso wenig Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen, wie Frauen, deren Kinder im Geburtskanal noch gelebt und dann verstorben sind?
Sind Sie auch der Meinung, dass das neue Gesetz gegen Art. 2 des Grundgesetzes verstößt?
Sehr geehrte Frau V.,
mit Ihrer Frage sprechen Sie schwerste Schicksalsschläge an. Damit hatte ich mich bis zu Ihrer Frage an mich noch nie befasst und muss darüber weiter nachdenken und mich mit KollegInnen austauschen. Denn es wirft auch eine grundsätzliche ethische Auseinandersetzung auf.
Beim Deutschen Bundestag wurde dieses Thema im vergangenen Jahr im Rahmen eines Petitionsverfahrens geprüft. Rechtlich gesehen ist folgendes zu beachten:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vorteil "kinderloser Versicherter" in der sozialen Pflegeversicherung beitragsrechtlich kompensiert werden muss. Deshalb wurden vom Gesetzgeber Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Dabei wurde nicht darauf abgestellt, weshalb jemand Kinder oder keine Kinder hat. Bei den Neuregelungen geht es entsprechend den Vorgaben des BVerfG ausschließlich um ein höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kindererziehung neben ihrem monetären Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Beitrag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch Kinderlosen profitieren. Der Gesetzgeber kann grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne deshalb wegen damit unvermeidlich verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass sie sich mit dieser Frage an mich gewandt haben und kann Ihnen versichern, dass mich das weiter beschäftigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann