Frage an Jasmin Wahl-Schwentker von Karin V. bezüglich Frauen
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Frauen, die lediglich eine Totgeburt bzw. späte Fehlgeburt hatten, genauso wenig Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen, wie Frauen, deren Kinder im Geburtskanal noch gelebt und dann verstorben sind?
Sind Sie auch der Meinung, dass das neue Gesetz gegen Art. 2 des Grundgesetzes verstößt?
Sehr geehrter Herr V.,
eine Ungleichbehandlung dieser Fälle ist nur gerechtfertigt, wenn sie nicht als (im Wesentlichen) gleich einzuschätzen sind. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Art 3 GG vor. Leider bin ich mit der Begründung dieser Ungleichbehandlung nicht vertraut, so dass ich nicht einschätzen kann, ob hierin ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu sehen ist. Sollte das der Fall sein, setze ich mich selbstverständlich für eine Gleichbehandlung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Wahl-Schwentker