(...) Volksentscheide sind auf Kommunal- und Landesebene (je nach Landesverfassung) erlaubt. Ich persönlich halte Volksentscheide auf Bundesebene für keine sinnvolle Ergänzung unserer Demokratie. Lassen Sie mich dies kurz an einem Beispiel erklären: Die Brexit-Entscheidung der Briten zeigt auf, welche Unwägbarkeiten mit einer Volksabstimmung verbunden sind. (...)
(...) Das wird bei Volks-Entscheidungen....... Anders sein (...)
Ja.
Viele Grüße
Michael Kruse, MdHB
(...) Ich teile Ihre verfassungsrechtliche Auffassung nicht, dass aus Artikel 20 GG eine Verpflichtung zur Einführung von Volksentscheiden und Ähnlichem auf Bundesebene resultiert. Wir haben in Deutschland eine repräsentative Demokratie, mit der wir seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gut gefahren sind. (...)
Ja. (...)