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Christoph de Vries
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Frage von Stefan J. •

Frage an Christoph de Vries von Stefan J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In Artikel 20 GG heißt es, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute keine gesetzliche Regelung für Abstimmungen(Bürgerbegehren/Bürgerentscheid) auf Bundesebene erlassen und damit die Vorgaben von Art. 20 GG nicht umgesetzt.

Werden Sie sich im Wahl ihres Einzuges in den deutschen Bundestag für eine faire, angemessene gesetzliche Regelung der Abstimmung auf Bundesebene einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich teile Ihre verfassungsrechtliche Auffassung nicht, dass aus Artikel 20 GG eine Verpflichtung zur Einführung von Volksentscheiden und Ähnlichem auf Bundesebene resultiert. Wir haben in Deutschland eine repräsentative Demokratie, mit der wir seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gut gefahren sind. Hätten wir beispielsweise nach dem 2. Weltkrieg einen Volksentscheid darüber gehabt, ob es eine West- oder Ostbindung geben soll, hätte es eine Mehrheit für die Ostbindung gegeben und unser Land wäre dem Kommunismus und der Unfreiheit anheim gefallen. Gott sei Dank haben das die gewählten Volksvertreter damals in ihrer Klugheit anders entschieden.

Ich bin ein Anhänger der Einheit von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung in der Demokratie. Und insofern finde ich eine Ergänzung mit plebiszitären Elementen auf kommunaler Ebene gut, werde mich aber auch in Anbetracht unser Historie nicht für Volksentscheide auf Bundesebene aktiv einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

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