Frage an Wolfdietrich Thürnagel von Stefan J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
In Artikel 20 GG heißt es, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute keine gesetzliche Regelung für Abstimmungen(Bürgerbegehren/Bürgerentscheid) auf Bundesebene erlassen und damit die Vorgaben von Art. 20 GG nicht umgesetzt.
Werden Sie sich im Wahl ihres Einzuges in den deutschen Bundestag für eine faire, angemessene gesetzliche Regelung der Abstimmung auf Bundesebene einsetzen?
Moin Moin
Danke der Nachfrage
Ja ich setze mich dafür ein.
Schon jetzt sind wir im Netzwerk Hamburger Beiräte basisdemokratisch indem wir das Wissen der Bürger in ihrer lebensumgebung genauso wichtig ansehen wie das der ,an den Projekten, beteiligten.
Zur Zeit wird, auf Grund unseres System der ParteiPolitik (Legislatur/Wahlen) nur für 4 Jahre oder weniger geplant.
Das wird bei Volks-Entscheidungen....... Anders sein
Da wird ein Sachverhalt , oft für einen langen zukünftigen Zeitraum gestritten.
Wie am System der Schweiz gut sichtbar kommt es zu weniger Fehlentscheiden.
Wir bleiben Dran und wollen mehr direkte Beteiligung aller Bürger im Land.
Liebe Grüße
Wolfdietrich Thürnagel