(...) 79 Abs. 3 GG) ausgestattet ist, dürfte sich die von ihnen aufgeworfene Fragestellung der Nichtbeachtung verbindlicher Rechtsvorschriften des Bundesrechts durch Verwaltungen und Gerichte gar nicht stellen, da diese mit der genannten Grundgesetzbestimmung mit der höchst möglichen Rechtsverbindlichkeit (Verfassungsrang) abschließend geregelt ist. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
(...) Ich kann nicht einschätzen, ob in Einzelfällen anders verfahren wurde. Nach überschlägiger Prüfung der BVerwG-Entscheidung ergeben jedoch der Leitsatz und die diesen ergänzenden Orientierungssätze keinen Hinweis auf die von Ihnen vorgetragene Umplanungspflicht. Schließlich legt das im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilungsprinzip nahe, dass das Parlament nicht jede - auch höchst richterliche - Rechtsprechung zum Anlass nehmen muss, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. (...)
(...) Ähnliche Abgaben gab es schon nach dem Zweiten Weltkrieg, wie etwa das Lastenausgleichsgesetz von 1952. Die Grüne Vermögensabgabe ist also verfassungskonform und würde sich an der Adenauer-CDU-Regierung der 1950er orientieren. Ingesamt gilt: Um die Staatsverschuldung in Griff zu bekommen, müssen zukünftig diejenigen, die mehr schultern können auch mehr tragen. (...)