Frage an Jens Baur von Karl Dr. H. bezüglich Verkehr
Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?
Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird, zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
natürlich setzen wir uns für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ein, da es hinreichend Studien zu den gesundheitsschädigenden Folgewirkungen durch eine überhöhte Immissionsbelastung gibt. Darüber hinaus hat die NPD auch überhaupt kein Verständnis dafür, daß im Gegensatz zur sonstigen Evaluierungswut in diesem Bereich keine Prüfung über die tatsächlich gegebene oder eben auch nicht gegebene Durchsetzungswirkung der bestehenden gesetzlichen Normen stattfindet.