Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Jan Korte
Antwort von Jan Korte
DIE LINKE
• 07.05.2024

Gegen eine transparente Nutzung von Daten, die sich staatliche Stellen oder Unternehmen vorher von den betroffenen Bürgerinnen und Bürger genehmigen ließen, habe ich nichts einzuwenden.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 13.05.2024

Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.

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