Gegen eine transparente Nutzung von Daten, die sich staatliche Stellen oder Unternehmen vorher von den betroffenen Bürgerinnen und Bürger genehmigen ließen, habe ich nichts einzuwenden.
Als Digitalpolitiker ist der Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre seit Jahren eine meiner politischen Prioritäten.
Anstelle der rechtswidrige, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung soll künftig ein Quick-Freeze Verfahren durchgeführt werden, dass die Datenrechte besser wahrt.
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen.Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden.
Und selbstverständlich werde ich hier vor dem Hintergrund der Berichterstattung über eine Demonstration in Hamburg keine Deutung monatealter Aussagen vornehmen.