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Jens Zimmermann
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Frage von Max T. •

Ampel einig bei Mietbremse und Datenspeichern - Werden mehr Daten gesammelt die nicht mit der Strafverfolgung zu tun haben?

Sehr geehrter Herr Zimmermann, Wie kann man sicher sein das Ausschließlich Daten zur Strafverfolgung gesammelt werden? Werden bestimmte Sachen gesammelt oder gibt es da Ein System hinter?

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank! Konkret geht es um die Frage der Vorratsdatenspeicherung, die seit Jahren sehr umstritten ist. In Deutschland und in anderen europäischen Ländern wurden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte Daten, genauer Verkehrs- und Standortdaten, ihrer Nutzerinnen und Nutzer für einen bestimmten Zeitraum anlasslos zu speichern, damit diese bei der Verfolgung von besonders schweren Straftaten genutzt werden können. Hierzu gab es einen Katalog von Straftaten, bei deren konkretem Verdacht und nach richterlicher Anordnung auf diese Daten durch die Strafverfolgungsbehörden zugegriffen werden konnte. Zu anderen Zwecken durften diese Daten nicht genutzt werden.

Hierzu gab es einen jahrelangen Rechtsstreit. In mehreren Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist.  Seitdem ist diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien verständigt, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestaltet werden sollen, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.

Die von Ihnen angesprochene Einigung zum Thema Mietrecht und Datenspeicherung bedeutet, dass man sich auf das Quick-Freeze-Verfahren verständigt hat. Quick-Freeze bedeutet konkret, dass diese Telekommunikationsdaten seitens der Telekommunikationsanbieter bei einem konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat, also mit Anlass, quasi auf Zuruf "eingefroren" und für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden müssen. Die Strafverfolgungsbehörden können erst nach richterlicher Anordnung auf diese Daten zugreifen. 

Diese Einigung auf Quick-Freeze halte ich für einen zentralen und wichtigen Moment. Mit Quick Freeze erhalten die Sicherheitsbehörden zwar nicht die immer wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung, stattdessen aber ein neues und innovatives Instrument. Zusammen mit der Login-Falle verspreche ich mir neue Ermittlungsansätze und eine Stärkung der Strafverfolgung. Hier gilt es jetzt schnell die notwendigen Grundlagen zu schaffen.  Daher bewerte ich es aus digitalpolitischer Sicht, dass wir mit dem Quick Freeze Verfahren eine rechtssichere Lösung schaffen. Damit geben wir den Behörden konkrete Handlungsmöglichkeiten, die ich für besser halte, als die Hoffnung, die engen Spielräume bei der Vorratsdatenspeicherung weiter auszureizen und womöglich erneut vor Gericht zu scheitern.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. 

Herzliche Grüße

Jens Zimmermann 

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