Sehr geehrter Herr Korte,Wie stehen Sie zur transparenten Nutzung von Daten durch staatliche Stellen und Unternehmen und wie wollen Sie sicherstellen,dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich hoffentlich richtig verstanden habe. Menschen hinterlassen bei fast allem was sie in unserer digitalisierten Welt tun Datenspuren. Das gilt schon lange für die Nutzung von Internet und Social Media. Einkäufe finden auf Online-Plattformen statt, die umfassend die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nutzen – selbst wenn sie „nur mal geguckt“ haben. Mit der zunehmenden Vernetzung von Haushaltsgeräten, Autos, Gesundheitsdaten und anderem mehr mit Smartphones und dahinterstehenden Datensammlungen der Anbieter reichen diese Datenspuren immer weiter in den Alltag der Menschen. Kritiker*innen sprechen von einem neuen „Überwachungskapitalismus“. Um gegen diese Entwicklung die Privatsphäre der Menschen wirksam schützen zu können, braucht es klare Regeln.
Gegen eine transparente Nutzung von Daten, die sich staatliche Stellen oder Unternehmen vorher von den betroffenen Bürgerinnen und Bürger genehmigen ließen, habe ich nichts einzuwenden. Das Problem ist doch aber, dass Staat und Unternehmen massenhaft intransparent agieren. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen (können), wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchen Zwecken sie dienen. Nur dann können sie selbstbestimmt handeln - das wiederum ist Grundvoraussetzung einer demokratischen Gesellschaft.
Die Linke will deshalb das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen, auch für Arbeitnehmer*innen und für Sozialleistungsbezieher*innen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht kommerziellen und wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden. Internetgeschäfte funktionieren auch, wenn Verbraucherdaten geschützt werden, Sicherheit wird hergestellt, wenn Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt handeln können. „Modernisierung des Datenschutzes“ heißt für uns vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wurde, dem sie zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen konnten. Über die genaue Verwendung der Daten müssen alle datenverarbeitenden Stellen jederzeit bei Nachfrage in vollem Umfang Auskunft erteilen. Zur Voraussetzung eines wirksamen Datenschutzes zählt indes die personelle, finanzielle und rechtliche Stärkung unabhängiger Datenschutzeinrichtungen, die in die Lage versetzt werden, jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmunen zu überprüfen. Verstöße müssen hart sanktioniert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte