Wann wird endlich mal das unsägliche Problem mit den Geldautomatensprengungen angegangen? Es gibt genug Möglichkeiten das zu unterbinden, wieso wird es nicht gesetzlich vorgeschrieben?
Wenn die Banken nichts von alleine machen, muss es halt gesetzlich vorgeschrieben werden mit Farb- oder Klebepatronen. Es wurden mit Sicherheit schon ein zweistelliger Millionenbetrag wenn nicht sogar mehr an die Mocro Mafia verschenkt und es werden immer mehr.
In unserem niederländischen Nachbarland wurde es flächendeckend eingeführt und seitdem gibt es so gut wie keine Sprengungen mehr. Entziehen Sie endlich dieser Bande die Möglichkeiten, das wäre mit einer kleinen Vorgabe schnell möglich! Schützen Sie Menschenleben, Geld, Gebäude und die Sicherheit in diesem Land!
Die Quellen hört und liest man täglich in den Nachrichten, aber hier nochmal für euch:
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22822343_So-viel-Geld-erbeuteten-Automatensprenger-im-vergangenen-Jahr.html
https://www.faz.net/einspruch/gesprengte-geldautomaten-fast-30-millionen-euro-beute-in-2022-19028544.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/geldautomaten-sprengung-101.html
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Die Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Landespolizeien.
Da es sich jedoch auch um ein bundesweit relevantes Phänomen handelt, erhebt die Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA) im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion u. a. auch zu diesem Kriminalitätsbereich Informationen und wertet diese aus. In Einzelfällen von besonderer Bedeutung führt das BKA eigene Ermittlungen und beteiligt sich zudem an nationalen und internationalen Gremien zu diesem Phänomenbereich, erstellt Statistiken und Lagebilder und berät zu rechtspolitischen Fragen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB