Wo besteht der Untersch. zw. den Forderungen von Scholz "...im großen Stil abschieben" bzw. Faeser (Clanmitgl. trotz BRD-Pass abschieben) & den Forderungen von Potsdam? Was ist mit Islamisten?
1.Hr Scholz forderte im 10/2023 "Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben,in Deutschland zu bleiben." (https://lmy.de/VRFSu) =>Inwiefern unterscheidet sich die Forderung von der in Potsdam bei der gefordert wurde illegal eingereiste und abgelehnte/ausreisepflichtige Asylbewerber abzuschieben?
2.Fr Faeser wiederum forderte im 08/2023 "Clan-Mitgl. abschieben,auch wenn sie nicht straffällig waren" (https://lmy.de/nQuTi).=>Inwiefern unterscheidet sich die Forderung von der in Potsdam bei der gefordert wurde "nicht assimilierten dt. Staatsbürgern den Pass zu entziehen und diese abzuschieben"?
Viele Clanmitglieder haben einen dt. Pass und würden somit nicht auch dt. Staatsbürger die sich nicht assimiliert haben "remigriert" werden?
2.1 Würde dies dann auch diejenigen betreffen,die in 3./4.Generation hier leben,einen dt. Pass besitzen,die BRD aber offensichtlich (und das Grundgesetz) ablehnen und ein Kalifat fordern oder Israels Existenzrecht leugnen?
Sehr geehrter Herr S.,
grundsätzlich können nicht alle Menschen, die zu uns kommen, auch in Deutschland bleiben. Wer nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder besonders schutzwürdig ist, muss unser Land wieder verlassen. Idealerweise erfolgt die Ausreise freiwillig. Ist dies nicht der Fall, so müssen die betroffenen Personen rückgeführt werden. Dies ist wie alle Aufgaben im Vollzug des Aufenthaltsrechts Ländersache, doch der Bund leistet in diesem Bereich Unterstützung.
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden. Weiterhin wird der Bund die Länder bei Rückführungen verstärkt unterstützen.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Ein Diskussionspapier des BMI (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/08/DE-gesetz-verbesserung-rueckfuehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3) sah im August letzten Jahres vor, dass eine Ausweisung bereits dann möglich sein soll, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist. Eine Abschiebung entsprechend einer solchen Regelung hätte einen klaren Bezug zu kriminellen Aktivitäten vorausgesetzt. Eine Familienzugehörigkeit zum Clan als einzige Bedingung wäre nicht ausreichend gewesen.
Zu ihren weiteren Fragen zum Staatsbürgerschaftsrecht verweise ich auf das von der Ampelregierung modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht. Die einzelnen Neuregelungen können Sie unter folgendem Link abrufen:
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir