Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Michael Roth
Antwort von Michael Roth
SPD
• 11.03.2022

Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.

Portrait von Anton Hofreiter
Antwort von Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.06.2022

Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.

Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
• 09.03.2022

Ob ein Ermittlungsverfahren in den von Ihnen genannten Fällen aufgenommen wird, kann deshalb nicht das Parlament beschließen. In der Sache halte ich es aber für richtig (...)

Foto von Stefan Gelbhaar, MdB
Antwort von Stefan Gelbhaar
Bündnis 90/Die Grünen
• 06.10.2022

Wir unterstützen ausdrücklich die umfassenden und harten Sanktionen gegen Russland, die Maßnahmen zur Unterstützung des ukrainischen Selbstverteidigungsrechts und setzten uns für rasche und umfangreiche humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine ein.

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