In welcher Weise können Sie Ihren BT-Ausschuss gewinnen, dass der Angriffskrieg des Putin-Russland federführend von allen Ausschüssen bei der Generalbundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird?
Sehr geehrte Frau Abdi!
Gemäß §§ 6 in Verbindung mit § 308 StGB sind mehrere Straftatbestände auch dann strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurden. Ob dies Verstöße gegen das Minsker Abkommen sind oder die Befehle zur Invasion der Ukraine und den damit verbundenen Kriegsverbrechen schon auf der Krim und den östlichen Landesbezirken der Ukraine. Ist es nicht ein wichtiges Signal, dass aus der Legislative des Bundes heraus die Judikative beauftragt wird, auch unabhängig vom Internationalem Gerichtshof in Den Haag, der von Russland abgelehnt werden könnte, einen internationalen Haftbefehl zu beantragen, damit Interpol als Exekutive nicht nur gegen Wladimir Putin, sondern auch gegen seine Finanzierungsschergen einschließlich deutscher Politikerinnen und Politiker vorgehen kann? Ist es nicht ebenso ein wichtiges Signal auch alle anderen Bundestagsausschüsse hierfür zu gewinnen?
Mit herzlichen Grüßen,
H. R.
Sehr geehrter Her R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Ich bin sehr froh darüber, dass der Generalbundesanwalt gegen Putin wegen seiner Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt. Ich sehe es aber nicht als Aufgabe einzelner Bundestagsausschüsse an, dies in die Wege zu leiten. Die Justiz in Deutschland ist unabhängig von der Politik und der Legislative und das ist auch gut so. Wir haben als Politik von Anfang an das kriegerische Treiben Putins verurteilt und arbeiten auf allen Ebenen intensiv daran, den Menschen, die auf der Flucht sind, aber auch noch in der Ukraine festsitzen, zu helfen. Hierin sehe ich u.a. meine Aufgabe als Sprecherin meiner Fraktion für Entwicklungspolitik und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Sanae Abdi