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Michael Roth
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Frage von Matias Leão R. •

In welcher Weise können Sie Ihren BT-Ausschuss gewinnen, dass der Angriffskrieg des Putin-Russland federführend von allen Ausschüssen bei der Generalbundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird?

Sehr geehrter Herr Roth!
Gemäß §§ 6 in Verbindung mit § 308 StGB sind mehrere Straftatbestände auch dann strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurden. Ob dies Verstöße gegen das Minsker Abkommen sind oder die Befehle zur Invasion der Ukraine und den damit verbundenen Kriegsverbrechen schon auf der Krim und den östlichen Landesbezirken der Ukraine. Ist es nicht ein wichtiges Signal, dass aus der Legislative des Bundes heraus die Judikative beauftragt wird, auch unabhängig vom Internationalem Gerichtshof in Den Haag, der von Russland abgelehnt werden könnte, einen internationalen Haftbefehl zu beantragen, damit Interpol als Exekutive nicht nur gegen Wladimir Putin, sondern auch gegen seine Finanzierungsschergen einschließlich deutscher Politikerinnen und Politiker vorgehen kann? Ist es nicht ebenso ein wichtiges Signal auch alle anderen Bundestagsausschüsse hierfür zu gewinnen?

Mit herzlichen Grüßen,

H. R.

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Sehr geehrter Herr R.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Wie Sie der Medienberichterstattung sicher bereits entnommen haben, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe inzwischen wegen möglicher Kriegsverbrechen durch Russland. Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.

Der Generalbundesanwalt hat ein sog. Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es darum, die Geschehnisse vor Ort zu dokumentieren, Informationen zusammenzuführen und möglichst umfangreich Beweise zu sichern. Konkrete Beschuldigte gibt es dabei zunächst nicht. Ziel des Verfahrens ist es, später einzelne Personen strafrechtlich verantwortlich machen zu können. Dabei kann die Behörde auch Zeugen befragen, etwa Geflüchtete, die jetzt in großer Zahl nach Deutschland kommen. Schon jetzt liegen der Bundesanwaltschaft konkrete Anhaltspunkte für mögliche Kriegsverbrechen der russischen Seite im Ukraine-Krieg vor. Unter anderem geht es dabei um verbotene Methoden der Kriegsführung, wie etwa den Einsatz von Streubomben oder Angriffe auf Wohngebiete und Krankenhäuser.

Beim Generalbundesanwalt gehen derzeit auch etliche Strafanzeigen ein, in denen gefordert wird, den russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Verantwortung zu ziehen. Das ist in Deutschland aber faktisch unmöglich. Als Staatspräsident genießt Putin hier Immunität. Das Völkerstrafgesetzbuch stellt zwar auch „Verbrechen der Aggression“ (§ 13) unter Strafe. Eine Verfolgung durch den Generalbundesanwalt wäre aber nur möglich, wenn ein Deutscher einen Angriffskrieg führen oder Deutschland selbst angegriffen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth

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