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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Matias Leão R. •

In welcher Weise können Sie den Rechtsausschuss gewinnen, dass der Angriffskrieg des Putin-Russlands, federführend von allen Ausschüssen bei der Generalbundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!
Gemäß §§ 6 in Verbindung mit § 308 StGB sind mehrere Straftatbestände auch dann strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurden. Ob dies Verstöße gegen das Minsker Abkommen sind oder die Befehle zur Invasion der Ukraine und den damit verbundenen Kriegsverbrechen schon auf der Krim und den östlichen Landesbezirken der Ukraine. Ist es nicht ein wichtiges Signal, dass aus der Legislative des Bundes heraus die Judikative beauftragt wird, auch unabhängig vom Internationalem Gerichtshof in Den Haag, der von Russland abgelehnt werden könnte, einen internationalen Haftbefehl zu beantragen, damit Interpol als Exekutive nicht nur gegen Wladimir Putin, sondern auch gegen seine Finanzierungsschergen einschließlich deutscher Politiker vorgehen kann? Ist es nicht ebenso ein wichtiges Signal auch alle anderen Bundestagsausschüsse hierfür zu gewinnen?

Mit herzlichen Grüßen,

H. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

In unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gilt das Prinzip der Gewaltenteilung, nach dem der Gesetzgeber den unabhängigen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten keine Weisungen erteilen kann. Ob ein Ermittlungsverfahren in den von Ihnen genannten Fällen aufgenommen wird, kann deshalb nicht das Parlament beschließen.

In der Sache halte ich es aber für richtig, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Khan nun wegen der aktuellen Kriegshandlungen ermitteln will. Außerdem hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strukturermittlungen aufgenommen, die sich zwar (noch) nicht gegen einzelne Personen richten, aber die Beweise sichern, die später in individuellen Verfahren benötigt werden. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Opfer der Kriegsverbrechen: Ihr seid nicht allein. Und ein Zeichen an die Täter: Ihr werdet euch verantworten müssen. Auch wenn die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen etwa in Jugoslawien oder Ruanda gezeigt hat, dass die Beweisführung schwierig und langwierig sein kann, ist das jetzt richtig und notwendig, um die persönliche Verantwortung der Befehlshaber vor Ort, aber auch der Machthaber zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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