So weit mir ersichtlich ist, hat die Staatssekretärin sich falsch verhalten und damit das Vertrauen der Ministerin verloren, was eine weitere Zusammenarbeit ausschließt. Die Frage des Schweregrades des Fehlverhaltens aus beamtenrechtlicher Sicht kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Die Höhe der Bezüge und die Regelung der Versorgung dienen auch als Anreizsystem, um qualifizierte Fachleute für diese sensiblen Positionen zu gewinnen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und politische Kontinuität zu gewährleisten.
Nicht zuständig.
Nahezu 50 Prozent aller weltweiten E-Mails im Jahr sind Spam.
Die Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis eine Degradierung nötig macht. Die rechtlichen Auflagen für solche Disziplinarverfahren sind hoch.
Trotz einer eindeutigen Rechtslage in der EU und in Deutschland, die eine unaufgeforderte Zusendung untersagt und Fehlverhalten sanktioniert, ist es aufwendig und bei ausländischen Absendern außerhalb der EU nahezu aussichtslos, gegen ungewollte Zusendungen vorzugehen.