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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Willibald F. •

Wann endlich verhindert die EU oder D, dass ich nicht täglich mit uferloser Spam Mail zugemüllt werde?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

GG Artikel 13 (1) : Unverletzlichkeit der Wohnung

Hierzu zähle ich persönlich auch digitale Belästigungen.

Wie verhindert die EU oder D, dass ich nicht täglich mit Spam Mail zugemüllt werde,

Absender oft im nicht EU Ausland.

Auf "unsubsribe" erfolgt keinerlei Reaktion, Spammüll geht weiter.

Die meisten haben nicht einmal einen "unsubscribe" link;

Wer schütz vor diese täglichen, massenhaften Überflutungen?

Warum gibt es nicht längst eine zentrale Stelle, an die man weiterleiten kann und die dann abmahnt?

Wenn Politiker, wegen Belästigungen im Netz Abmahnungen verschicken lassen, funktioniert es doch aus?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr. F.

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Schutz vor Spam-E-Mails. Ihren Frust kann ich gut nachvollziehen. 

Nahezu 50 Prozent aller weltweiten E-Mails im Jahr sind Spam. Dabei ist Spam in Deutschland und einigen weiteren Ländern illegal. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) besagt, dass „eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen ist bei Werbung unter Verwendung (…) elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt (…).“ Werden Privatpersonen mit unverlangten Werbemails belästigt, liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.

Bei Newslettern hat gleichzeitig laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jeder das Recht, die Einwilligung zum Empfang des Newsletters jederzeit zu widerrufen. Ein Abmeldelink ist hierbei nicht explizit vorgeschrieben, aber die Abmeldung muss jederzeit möglich und darf nicht schwieriger als die Anmeldung sein.

In erster Linie sorgen die E-Mail-Provider durch verbesserte Spamfilter für besseren Schutz in den E-Mail-Konten. Dennoch versuchen Kriminelle gezielt diese Filter zu umgehen und zu aggressive Filter könnten auch legitime E-Mails blockieren. Daher kann Spam nicht vollständig automatisiert aufgehalten werden.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit allgemeine Spam-E-Mails bei der Internet-Beschwerdestelle zu melden. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union unterstützt. Des Weiteren kann bei Verstößen ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Hierzu findet man im Internet unterschiedliche Musterschreiben an den Versender, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale. Da der Versand unverlangter E-Mails, insbesondere sogenannter Phishing-Mails, einen Straftatbestand darstellen kann, sollte in geeigneten Fällen eine Strafanzeige in Erwägung gezogen werden.

Sehr geehrter Herr F., ich verstehe Ihren Frust. Ich selbst bin auch als Politikerin von Spam-E-Mails betroffen. Spam ist in Deutschland illegal. Dennoch ist es schwer diesen zu regulieren und es hält Kriminelle nicht davon ab, weiterhin Spam-E-Mails zu verschicken.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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