Wie ich bereits bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen kund getan habe, kommt für mich bei Vorliegen einer gesicherten Beweislast ein Parteiverbotsverfahren selbstverständlich als Mittel wehrhafter Demokratie in Betracht
Derzeit unterstütze ich den Antrag nicht; dieser hat nicht nur eine politische, sondern auch eine juristische Dimension.
So sehr ich die zum Teil rechtsextremen Ziele der AfD, die entsprechenden Überzeugungen und das diesbezügliche Verhalten ihrer Mitglieder ablehne, so skeptisch bin ich jedoch nach jetzigem Stand hinsichtlich eines Verbotsverfahrens gegen diese Partei.
Daher ist es an der Zeit, eine Vorprüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten - auch jetzt unter der aktuellen Situation mit vorgezogenen Neuwahlen. Wir haben keine andere Möglichkeit, uns gegen Demokratiefeinde zu wehren, die demokratische Strukturen nutzen, um sie letztendlich zu zerstören. Wir müssen diese Möglichkeit jetzt nutzen. Deswegen habe ich mich dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag angeschlossen, einen Antrag auf Überprüfung der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
die Frage lässt sich kurz beantworten: nein
Aktuell sehe ich leider noch keine Mehrheit für einen Verbotsantrag, weshalb ich mich noch nicht am derzeit diskutierten Antrag von u. a. Marco Wanderwitz beteilige. Für mich steht trotzdem außer Frage, dass ich dem Antrag zustimmen würde, sollte er im Plenum des Bundestags eingebracht werden.