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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Daniela R. •

Hier ist eine kürzer formulierte Frage: **Unterstützen Sie ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD angesichts ihrer demokratiefeindlichen Tendenzen, wie sie z.B. in Thüringen sichtbar werden?

Sehr geehrte Herr Pantazis,
wie stehen Sie zu der zunehmenden Radikalisierung der AfD, insbesondere in Thüringen, und den demokratiefeindlichen Aussagen führender AfD-Mitglieder wie Björn Höcke? Unterstützen Sie ein Parteiverbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht, um unsere Demokratie vor diesen Gefahren zu schützen? Wenn nicht, welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, um die demokratische Ordnung gegen diese Bedrohung zu verteidigen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Demokratie ein kostbares Gut ist und es unsere Pflicht ist, sie zu schützen. Parteien und Organisationen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht vertreten, ihr sogar kämpferisch entgegenwirken, schaden unserer Demokratie und müssen letztendlich auch verboten werden.

“Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Nicht ohne Grund steht dieser Satz in Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Die politischen Ziele der AfD verstoßen gegen diesen entscheidenden Grundsatz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Das politische Programm der AfD verwendet einen national-völkischen Volksbegriff. Auf dieser Grundlage werden Menschen auf rassistische Weise bewertet und behandelt. Vor allem die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit nicht-heteronormativer Sexualität will die AfD beschränken oder ganz beseitigen.

Nun steht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD im Raum, mit dem Ziel, die AfD als Partei in Deutschland zu verbieten. 

Das Prüfverfahren der Verfassungskonformität von Parteien ist ein wichtiger Bestandteil der wehrhaften Demokratie. Es ist eine Lehre aus der Deutschen Vergangenheit. Die NSDAP hat gezeigt, dass nicht jede Partei, die demokratisch gewählt wird, auch demokratische Ziele verfolgt. Vielmehr ist es ein Mittel von Antidemokraten und Antidemokratinnen, mit Hilfe demokratisch erlangter Macht die Demokratie zu unterlaufen und diese letztendlich zu beseitigen.

Die Anforderungen für einen solchen Antrag sind jedoch sehr hoch. Ein unzureichender und nicht sorgfältig ausgearbeiteter Antrag könnte negative Konsequenzen nach sich ziehen. 

Die AfD stellt sich inzwischen regelmäßig als Opfer politischer Kampagnen dar. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass sie bei einem solchen unzureichenden und nicht sorgfältig ausgearbeiteten Antrag eine ähnliche Strategie nutzen wird. Aufgrund des immer wiederkehrenden und inzwischen bekannten Narrativs ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass sich dadurch weitere Menschen für die AfD gewinnen lassen. Diese Einschätzung bestätigt auch die Studie vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Gleichzeitig haben die Reaktionen auf die Correctiv-Recherchen Anfang 2024 gezeigt, dass konkrete Enthüllungen aus dem AfD-Umfeld zu einer starken Mobilisierung gegen die politischen Ziele der Partei führen können.

Auch die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt mit ihren strengen Anforderungen eine große Hürde dar.

Die politische Auseinandersetzung mit der AfD findet schon jetzt täglich auf allen politischen Ebenen in diesem Land statt: in Stadt- und Gemeinderäten, Kreistagen, Landtagen und im Bundestag. 

Auch werden schon jetzt politische Maßnahmen ergriffen, um den Einfluss der extremen Rechten einzuschränken: Parteiübergreifend wird das Grundgesetz geändert, um das Bundesverfassungsgericht vor verfassungswidrigen Parteien zu schützen. Das Waffenrecht wurde verschärft, um den Zugang von Rechtsextremen zu erschweren. Rechtsextreme Vereine wie “Combat 18” wurden verboten. Erhöhte Ordnungsstrafen bei Fehlverhalten im Parlament sollen rechten Redner:innen die Bühne entziehen. Außerdem werden Steuergelder nur noch an politische Stiftungen vergeben, die sich klar zum Grundgesetz bekennen.

Wie ich bereits bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen kund getan habe, kommt für mich bei Vorliegen einer gesicherten Beweislast ein Parteiverbotsverfahren selbstverständlich als Mittel wehrhafter Demokratie in Betracht.

Nichtsdestotrotz trägt aus meiner Sicht auch eine breite öffentliche Debatte über die politischen Ziele und Methoden der AfD nachhaltig zur Stärkung unserer Demokratie bei. Denn mit einem möglichen erfolgreichen Verbotsverfahren sind die politisch-gesellschaftlichen Umstände und Einstellungen nicht aus der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis

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