
Wir stellen deshalb das KSG von Rückblick auf Ausblick um: Ob mit Maßnahmen nachgesteuert werden muss, hängt künftig nicht mehr nur von der letztjährigen, sondern auch von der erwarteten Emissionsentwicklung bis 2030 ab.
Danke für Ihre Frage, ich wüsste nicht, weshalb Sie gezwungen werden sollte, nach Deutschland zurückzukehren.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Anpassungen in der Asyl- und Migrationspolitik notwendig sind.

Das Außenministerium selbst nutzt Hawala nicht.

Das Bundessozialministerium kann mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung erlassen, die für die Bewertung des Grades der Behinderung maßgebend ist.

Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren weiterhin angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.