Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Helmuth F. •

Wer ist zuständig für die Anhaltspunkte der GdB Tabelle

sehr geehrter Hr Rützel,

da sie ja schon Jahre lang Mitglied bzw Vorsitzender im Ausschuss für Soziales sind und dort meiner Meinung nach gute Arbeit leisten, erst mal Danke dafür.

Meine Fragen an sie wären:

1.wer ist für die Aufnahme der Anhaltspunkte für die Gutachter bei GdB Verfahren zuständig?

2. müssen sich die Gutachter daran halten oder ist das nur eine Richtlinie?

Leider musste ich schon oft die Erfahrung machen das die Gutachter gar nicht auf die beantragten Behinderungen eingehen obwohl sie von den Ärzten 1:1 so geschildert werden wie sie in der GdB Tabelle stehen und so zutreffen.

Es wird dann in 1 -2 Sätzen einfach abgelehnt ohne ausreichende Begründung bzw manchmal einfach irgendwo bei bestehenden Behinderungen dazu geschrieben ohne Auswirkung auf den Gesamt GdB obwohl der EinzelGdB der entspr. Erkrankung schon viel höher wäre.

Wer schult diese Gutachter? Selbst die Sacharbeiter schütteln manchmal den Kopf über die Gutachten...dann heisst es nur ja Klagen Sie halt b. SG

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für die freundlichen Worte über meine Arbeit.

Die Antwort auf Ihre ersten beiden Fragen ist in den §§ 153a in Verbindung mit 153 Abs.2 im Sozialgesetzbuch IX geregelt: Das Bundessozialministerium kann mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung erlassen, die für die Bewertung des Grades der Behinderung maßgebend ist. Das ist die gesetzliche Grundlage der sog. Versorgungsmedizin-Verordnung  (VersMedV).

Die Anlage der VersMedV, die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze umfassen die vom unabhängigen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefassten und veröffentlichten Beschlüsse und Empfehlungen. Diese Grundsätze dienen den versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern als verbindliche Norm für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der Sachverständigenbeirat entwickelt diese Grundsätze entsprechend dem aktuellen wissenschaftlich-medizinischen Stand kontinuierlich fort, die dann als Änderungsverordnung der VersMedV rechtsverbindlich werden.

In meinen Jahren als Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind mir zahlreiche Fälle geschildert worden, in denen Gutachter bei der Bestimmung des GdB auf den ersten Blick unverständliche Entscheidungen getroffen haben. Den Einzelfall kann ich von außen aber natürlich nur unvollständig beurteilen.

Für die Auswahl und Schulung der Gutachter sind ausschließlich die einzelnen Bundesländer zuständig. Das BMAS ist hier weder Aufsichtsbehörde noch kann es Weisungen erteilen. Einzelentscheidungen treffen alleine die zuständigen Verwaltungsbehörden und im Streitfall die Sozialgerichte der Länder. In Umsetzung der UN-Behindertenkonvention führt das BMAS jedoch zur Optimierung der Güte der Begutachtung und Einheitlichkeit der Durchführung der Begutachtung seit Jahrzehnten jährlich eine mehrtägige Fortbildungstagung für die im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung einer Behinderung gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzte der Länder durch.

Bei Detailfragen zur Auswahl und kontinuierlichen Schulung der Gutachter kann Ihnen daher vielleicht das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bzw. die zuständige Ministerin Ulrike Scharf, MdL weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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