
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.

Beide Seiten sollten einem sofortigen Waffenstillstand zustimmen, und ein unparteiisches internationales Gremium sollte die Verhandlungen moderieren, um faire Diskussionen zu gewährleisten.

Klar ist aber auch: Strafrechtlich relevante Äußerungen müssen Konsequenzen haben. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, von ihr kann es eigentlich nicht zu viel geben. Doch auch die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in der Achtung anderer Rechtsgüter, wie z.B. dem öffentlichen Frieden.

Wenden Sie sich gerne in dieser Frage an meine zuständige Kollegin Rita Hagl-Kehl.


Wir haben durchaus die Kapazitäten, allerdings lässt insbesondere der Bund die Kommunen mit den Herausforderungen alleine