Nun ist der Hanfanbau legal, wird nun auch ein ein Gesetz zum Schutz vor Verpollung eingebracht damit wie beim Hopfenanbau die wirtschaftl. Schäden durch männliche Hanfpflanzen gemindert werden?
Verordnung über die Bekämpfung wilden Hopfens vom 21.Nov.1956.
Männlicher Hopfen muss auf Grund einer strafbewehrten Verordnung in den Hopfenanbaugebieten gerodet werden, damit keine Befruchtung stattfindet, denn der Samen befruchteter Dolden verhindert die gewünschte Schaumbildung beim fertigen Bier. Das ist insbesondere deswegen etwas verwunderlich weil Hopfen hier Wild vorkommt, es ist ein Eingriff in die Natur.
Wird der Schutz wirtschaftlicher Interessen der Anbauvereine und demnächst auch der Unternehmer bei Säule 3 auch in ähnlicher Weise geschützt werden?
https://www.grower.ch/forum/threads/outdoor-anbauverein.152994/page-4#post-3985338
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen zuständigkeitshalber an dieser Stelle leider nicht beantworten kann, da es sich an dieser Stelle einerseits um eine Verordnung und kein Gesetz handelt und andererseits nicht den rechtspolitischen Bereich betrifft. Wenden Sie sich gerne in dieser Frage an meine zuständige Kollegin Rita Hagl-Kehl. Ansonsten kann ich Ihnen sagen, dass ich den Punkt für die weiteren Vorhaben mitnehmen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge