
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.


BMJ hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung d. Transparenz von Weisungen ggü. Staatsanwaltschaften vorgelegt. Die Regelungen des GVG sollen dadurch ergänzt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.

Wir müssen die ukrainische Armee in die Lage versetzen, die russischen Streitkräfte aufzuhalten, um eine Ausweitung des Krieges zu verhindern.

Außerdem teile ich die Einschätzung des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev...