
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.

Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.

Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden

Die geplante Bebauung des Rosenstein-Areals ist ein vielversprechendes Projekt, das auch erheblich zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarktes beitragen kann.
Deshalb unterstütze ich die Wiedereinfuhr einer Vermögenssteuer für Milliardäre. Diese existierte bis 1996 und sollte wieder erhoben werden.
