Wie stehen Sie zur Abänderung von § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wegen der Bebauung des Rosenstein-Parks?

Danke für Ihre Frage. Grundsätzlich halte ich den Erhalt und Ausbau von Bahnstrecken für sehr wichtig. Die in den letzten Jahrzehnten übliche Praxis viele nicht ganz so rentable Strecken zu entwidmen und rückzubauen war ein Fehler. Mit der Abänderung von §23 Ende 2023 wollte man dies in Zukunft verhindern. Die Neufassung macht es jedoch sehr schwer überhaupt noch Bahnflächen zu entwidmen, auch für wichtige Zwecke wie die Schaffung von Wohnraum. Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige. Wir Grüne wollten gemeinsam mit der SPD den §23 Ende 2024 erneut abändern, um genau solche Wohnprojekte zu ermöglichen. Vorgesehen war daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“, siehe https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1034566.
Leider ist die CDU bei diesem Gesetzentwurf nicht mitgegangen.